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Ambulante Angebote nach JGG

Ambulante Angebote nach JGG

Hier hast Du die Möglichkeit, Dich ausführlich über die Ambulanten Angebote nach Jugendgerichtsgesetz zu informieren. Im Jugendstrafrecht geht es um Erziehung und nicht um Bestrafung.

Wie ?

Bist du mit dem Gesetz in Konflikt geraten, so erhältst du und deine Eltern (solange du unter 18 Jahren alt bist) sowohl eine Ladung der Polizei als auch eine Einladung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Jugendhilfe im Strafverfahren lädt dich und ggf. deine Eltern nun zu einem Gespräch ein, da diese von der Staatsanwaltschaft informiert wurde, dass du eine Straftat begangen haben sollst und gegen dich Anklage erhoben wurde. Die MitarbeiterInnen der Jugendhilfe im Strafverfahren beraten, begleiten und betreuen dich innerhalb des Strafverfahrens. Zudem sind die MitarbeiterInnen der JuHiS zur Mitwirkung in deinem Strafverfahren verpflichtet (§ 52 SGB VIII und § 38 JGG).

 

Der Verein Brücke Siegen e.V. betreut dich (auch) im Rahmen der ambulanten Angebote im Auftrag der Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Siegen und des Kreises Siegen-Wittgensteins nach der Gerichtsverhandlung. Unter ambulanten Angeboten sind verschiedene pädagogische Maßnahmen zu verstehen, die dir entweder vom Jugendgericht oder von der Jugendhilfe im Strafverfahren als Maßnahme auferlegt. Die unterschiedlichen ambulanten Angebote unterscheiden sich in der Dauer und in den Themen, die behandelt werden und haben vor allen Dingen das Ziel, dass du dein Verhalten ändern kannst, um zukünftig straffrei zu bleiben und Unterstützung in der Entwicklung Handlungsalternativen erhältst. Im Folgenden findest Du Beispiele für verschiedene ambulante Maßnahmen.

Sozialdienst-stunden-ableistung

Wenn du Sozialdienststunden als Auflage erhalten hast und nun eine bestimmte Stundenzahl ableisten musst, kannst du dich hier telefonisch und persönlich vorab melden oder du erhältst ein Einladungsschreiben von den MitarbeiterInnen der ambulanten Angebote des Brücke Siegen e.V. Der/die zuständige MitarbeiterIn wird mit dir gemeinsam die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit besprechen und eine adäquate gemeinnützige Einrichtung für dich suchen. Wenn du dich in deiner Ableistungsstelle unwohl fühlen solltest, melde dich bei den MitarbeiterInnen der ambulanten Angebote und schildere die Situation. Grundsätzlich ist ein Einrichtungswechsel möglich, dies sollte jedoch vorher besprochen werden.

Betreuungs-weisung

Wenn du eine Betreuungsweisung als Auflage erhalten hast, kannst du dich ebenfalls telefonisch und persönlich vorab melden oder du erhältst ein Einladungsschreiben von den MitarbeiterInnen der ambulanten Angebote des Brücke Siegen e.V. Die Betreuungsweisung ist eine Einzelbetreuung für die Dauer eines halben Jahres oder eines Jahres. Du wirst eine/n Mitarbeiter/in als feste Ansprechperson haben. Gemeinsam mit dieser Mitarbeiterin oder diesem Mitarbeiter wird die Straftat besprochen und du hast die Möglichkeit über Probleme zu sprechen, die dich beschäftigen oder bei denen du Hilfe benötigst. Du kannst dir in verschiedenen Bereichen deines Lebens Unterstützung einholen und wir arbeiten gemeinsam an Themen, die für dich wichtig sind.

Medienweisung

Eine Medienweisung kann als Alternative zu Sozialdienststunden verhängt werden. Wenn du eine Medienweisung als Auflage erhalten hast, kannst du dich hier telefonisch und persönlich vorab melden oder du erhältst ein Einladungsschreiben von den MitarbeiterInnen der ambulanten Angebote des Brücke Siegen e.V. In einem ersten Gespräch wird gemeinsam mit dir die Straftat besprochen und du erhältst ein Medium, das zu deiner Situation und der Straftat passt. Mögliche Medien können zum Beispiel Bücher oder Podcasts sein. Im Anschluss daran wirst du dich selbstständig mit dem Medium beschäftigen und dies anschließend in einem weiteren Gespräch gemeinsam mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in besprechen.

Sozialer Trainingskurs

Wenn du die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs als Auflage erhalten hast, kannst du dich bei der Brücke Siegen e.V. melden oder du erhältst ein Einladungsschreiben per Post. Zunächst wirst du zu einem Vorgespräch zu uns eingeladen. Dort werden erst einmal deine Wünsche, Ziele, Bedürfnisse, aber auch Ängste besprochen. Während des sozialen Trainingskurses wirst du gemeinsam mit anderen Jugendlichen innerhalb der Gruppe neue Erfahrungen sammeln, dein eigenes Verhalten in schwierigen Situationen reflektieren und neue Wege kennenlernen wie du dich in schwierigen oder gefährlichen Situationen verhalten kannst, um zukünftige Straffälligkeiten zu vermeiden. Der soziale Trainingskurs findet in einmal wöchentlich statt und beinhaltet fünf verpflichtende Termine. Solltest du einen dieser Termine nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit im Anschluss einen Nachholtermin wahrzunehmen, um deine Auflage erfüllen zu können.

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